Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) GoFaster Marketing & Consulting GmbH Langer Anger 7-9 - 69115 Heidelberg

1 Anwendungsbereich  

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die GoFaster Marketing & Consulting GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine  juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen  (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.  

(2) GoFaster Marketing & Consulting GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit GoFaster Marketing & Consulting GmbH als Unternehmer gemäß § 14 BGB  beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.  

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als GoFaster Marketing & Consulting GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn GoFaster Marketing & Consulting GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.  


2 Leistungen von GoFaster Marketing & Consulting GmbH / Mitwirkung des Kunden 

(1) GoFaster Marketing & Consulting GmbH erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet GoFaster Marketing & Consulting GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks. Im Falle der schriftlichen Vereinbarung eines Erfolges im Sinne eines Werkvertrags erhält GoFaster Marketing & Consulting GmbH eine vereinbarte Erfolgsprovision. Erfolg bei einem Recruiting Kampagne ist dabei die Möglichkeit für den Auftraggeber die Einstellung eines Kandidaten aus einer zur Verfügung gestellten Auswahl an geeigneten Bewerbungen oder die Gewinnung von 10 qualifizierten Bewerbern. Je nachdem, was zuerst eintritt. Geeignete Bewerbungen sind gegeben, wenn diese die vorab vereinbarten Anforderungen erfüllen. 

(2) GoFaster Marketing & Consulting GmbH tritt sämtliche Rechte an den personenbezogenen Daten der Bewerber ab und verpflichtet sich über sämtliche Angelegenheiten der Bewerber und des Auftraggebers  Verschwiegenheit zu wahren. 

(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/  Werbemaßnahme durch GoFaster Marketing & Consulting GmbH vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.  

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch GoFaster Marketing & Consulting GmbH bleibt der Vergütungsanspruch von GoFaster Marketing & Consulting GmbH unberührt.  

(5) In Bezug auf die von GoFaster Marketing & Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht GoFaster Marketing & Consulting GmbH ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. 


3 Zustandekommen von Verträgen  

(1) Der Vertragsschluss zwischen GoFaster Marketing & Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. 

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen GoFaster Marketing & Consulting GmbH und dem Kunden durch  übereinstimmende Willenserklärungen zustande.  

(3) GoFaster Marketing & Consulting GmbH äußert ihre Willenserklärung durch Übersendung eines Angebots an den Kunden  nach Beratung via Videochat oder schriftlicher Beratung. Der Kunde bestätigt das Angebot durch Unterschrift oder bestätigt die Angebots-E-Mail mit Angebotsnummer. 

(4) Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung durch GoFaster Marketing & Consulting GmbH.

(5) Die Leistungserbringung beginnt mit dem ersten Meeting. 


4 Zahlungen, Preise, Bedingungen  

(1) Die Preise, die von GoFaster Marketing & Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.  

(2) Die Bezahlung der Leistungen von GoFaster Marketing & Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von GoFaster Marketing & Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von GoFaster Marketing & Consulting GmbH ist anders lautend.  

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde GoFaster Marketing & Consulting GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.  GoFaster Marketing & Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). 

5 Kündigung, Laufzeit  

(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.  

(2) Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die vorher benannte Vertragslaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. 

(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und  Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).  

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

6 Verzug / Rücktritt  

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch GoFaster Marketing & Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei GoFaster Marketing & Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei GoFaster Marketing & Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. 

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält GoFaster Marketing & Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.  

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber GoFaster Marketing & Consulting GmbH in Verzug, ist GoFaster Marketing & Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. GoFaster Marketing & Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.  

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.  


7 Erfüllung  

(1) GoFaster Marketing & Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. GoFaster Marketing & Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.  

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass GoFaster Marketing & Consulting GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.  Auf Anforderung des Kunden wird GoFaster Marketing & Consulting GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.  

(3) Ist GoFaster Marketing & Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die  Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von GoFaster Marketing & Consulting GmbH unberührt.  


8 Schutzrechte Dritter  

Der Kunde gewährleistet, dass GoFaster Marketing & Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen  vorliegen. Der stellt GoFaster Marketing & Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.  


9 Nutzungsrechte  

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von GoFaster Marketing & Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von GoFaster Marketing & Consulting GmbH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien,  Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.  

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die GoFaster Marketing & Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.  

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate GoFaster Marketing & Consulting GmbH über. 

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)  wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.  

10 Haftung  

(1) GoFaster Marketing & Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GoFaster Marketing & Consulting GmbH nur 

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.  

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet GoFaster Marketing & Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.  

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet GoFaster Marketing & Consulting GmbH nicht.  

12 Datenschutz und Datensicherheit  

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an GoFaster Marketing & Consulting GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)  einzuhalten.  

(2) Der Kunde stellt GoFaster Marketing & Consulting GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, GoFaster Marketing & Consulting GmbH hat diese Verstöße zu verantworten.  

13 Änderungsvorbehalt 

(1) GoFaster Marketing & Consulting GmbH ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.  

(2) GoFaster Marketing & Consulting GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.  

(3) Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden

14 Schlussbestimmungen  

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,  Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von GoFaster Marketing & Consulting GmbH  maßgebend.  

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von GoFaster Marketing & Consulting GmbH.  Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von GoFaster Marketing & Consulting GmbH. 

AGB-Stand: 27.06.2023